Mehrere technische Kennzeichnungen können zu einem Report gehören. Sie beschreiben unterschiedliche Dinge und dürfen nicht als konkurrierende Fassungen derselben Methodik erscheinen.
Methodikversion 0.3
Die Methodikversion bezeichnet die fachliche Fassung: Kriterien, Prüffragen, Rubriken, Gewichtungen, Berechnungen, Grenzen und Handlungskontrakte. Ein Report bleibt dauerhaft mit genau der Methodikversion verbunden, mit der er berechnet wurde.
Technisches Vertragsformat: Schema 2
Das Schema beschreibt nur die Struktur der versionierten Quelldateien. Schema 2 ergänzt öffentliche Unterseiten und deren Metadaten. Eine neue Schemanummer verändert für sich allein keinen Score.
Analyse-Pipeline
Die Pipelineversion bezeichnet die technische Implementierung von Crawl, Seitenindex, Belegauswahl, Verifikation und Qualitätsprüfungen. Sie wird mit dem Analyse-Run gespeichert und gehört in den technischen Nachweis eines Reports.
Vergleichsversionen einzelner Metriken
Jede Metrik besitzt eine Vergleichsversion. Sie ändert sich, wenn Messgegenstand oder Berechnungslogik so stark angepasst werden, dass historische Werte nicht mehr direkt vergleichbar sind.
Änderungen von 0.2 zu 0.3
- Leserzentrierte Methodikübersicht und sechs versionierte Unterseiten.
- Klare Trennung von 25 evidenzbasierten Kriterien, sechs direkten Messungen und 33 abgeleiteten Hinweiswerten.
- Technische Schemaangabe aus der allgemeinen Übersicht entfernt.
- KI-Seitenindex statt lexikalischer Suchbegriffe als alleinige Relevanzquelle dokumentiert.
- Konkreter Workflow von Befund, Zielstatus und Lieferobjekt bis zur Verifikation.
- Kriterienspezifische Handlungskontrakte für nachvollziehbare Empfehlungen.
- Historische Methodikfassungen bleiben für gepinnte Reports erreichbar.
Vergleichbarkeit
Vergleiche sind nur sinnvoll, wenn Metrikvergleichsversion, Messgegenstand und relevanter Website-Umfang kompatibel bleiben. Bei einem methodischen Bruch muss die Darstellung dies sichtbar kennzeichnen, statt eine scheinbar kontinuierliche Zeitreihe zu zeigen.